Jetzt braucht es Umsetzung statt weiterer Ankündigungen
6. Mai 2026 – Im Kanton Luzern hat die Diskussion rund um Baugesuche in der Landwirtschaft eine neue Intensität erreicht. An der letzten Sitzung der Landwirtschaftskommission der Mitte wurde einmal mehr deutlich, wie stark die aktuelle Bewilligungspraxis die Betriebe belastet – und wie gross der Handlungsdruck inzwischen ist. Besonders eindrücklich war die Veranstaltung im Frühjahr 2026 mit über 150 Bäuerinnen und Bauern, an der auch die Abteilungsleitung der Dienststelle Raum und Wirtschaft rawi anwesend war. Dort wurden die Herausforderungen direkt aus der Praxis geschildert: langwierige Verfahren, wiederholte Sistierungen und eine Prüfungspraxis, die zunehmend als übermässig detailliert und wenig verhältnismässig wahrgenommen wird. Diese Rückmeldungen kamen nicht aus der Theorie, sondern direkt von den Höfen.
Politischer Impuls: Der Vorstoss Galliker wirkt
Dass sich überhaupt Bewegung ergeben hat, ist wesentlich auf den politischen Einsatz zurückzuführen. Mit dem Vorstoss von Christian Galliker wurde das Thema im Kantonsrat gezielt aufgenommen und der Druck erhöht, die Praxis bei Baugesuchen zu überprüfen.
In der Folge reagierte der Regierungsrat Fabian Peter und setzte eine Task Force ein, bestehend aus den zuständigen Dienststellen für Raumplanung, Landwirtschaft und Umwelt. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüssen – sie ist jedoch vor allem eines: ein erster Schritt.
Jetzt zählt die Umsetzung
Aus Sicht der Landwirtschaftskammer der Mitte ist klar: Die eingesetzten Instrumente und politischen Signale müssen nun in konkrete Veränderungen im Vollzug überführt werden.
Der mit der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG II) geschaffene Vorrang der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone bietet dafür die rechtliche Grundlage. Entscheidend ist jedoch, dass dieser Spielraum im Kanton Luzern auch tatsächlich genutzt wird.
Die Landwirtschaft erwartet keine Sonderbehandlung, sondern Verhältnismässigkeit und Praxisnähe. Baugesuche dürfen nicht systematisch zu umfassenden Betriebsprüfungen führen. Ebenso wenig darf eine kleine Unklarheit automatisch zu einer Sistierung und damit zu monatelangen Verzögerungen führen.
Verwaltung als Partner – nicht als Hürde
Die Rückmeldungen aus der Praxis zeigen deutlich: Die heutige Vollzugspraxis wird von vielen Betrieben als zu formalistisch erlebt. Anstelle von lösungsorientierter Begleitung stehen oft detaillierte Nachforderungen und Verzögerungen im Vordergrund.
Gefordert ist deshalb ein Perspektivenwechsel: Die Verwaltung muss sich stärker als Partner der Landwirtschaft verstehen – nicht als Hürde im Entwicklungsprozess.
Gestaltungsvorgaben und Verhältnismässigkeit
Auch die geplanten Gestaltungsvorgaben für Bauten ausserhalb der Bauzone geben Anlass zur Diskussion. Der Schutz des Landschaftsbildes ist unbestritten wichtig. Gleichzeitig müssen Lösungen möglich bleiben, die den heutigen Anforderungen an funktionales und wirtschaftlich tragbares Bauen auf Landwirtschaftsbetrieben entsprechen.Eine Überregulierung würde nicht nur Projekte verteuern, sondern die Weiterentwicklung der Betriebe unnötig erschweren. Die Mitte-Kantonsrätin Hella Schnider hat dazu einen dringlichen Vorstoss eingereicht, der eine vorläufige Sistierung der Gestaltungsvorgaben und wesentliche Verbesserungen fordert.
Task Force ist Mittel – nicht Ziel
Die eingesetzte Task Force ist ein wichtiges Instrument, aber kein Selbstzweck. Ihr Erfolg wird daran gemessen werden, ob sich die Situation für die Betriebe tatsächlich verbessert. Bei der Beurteilung von Baugesuchen in der Landwirtschaftszone braucht es mehr Augenmass und eine konsequente Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips.
Jetzt braucht es Verbindlichkeit
Die politische Richtung ist gesetzt: Die Vorstösse der Mitte-Kantonsräte zeigen Wirkung. Der Handlungsbedarf ist anerkannt und die Regierung hat mit der Task Force bereits reagiert. Jetzt folgt der entscheidende Schritt: die Umsetzung.
Die Landwirtschaftskommission der Mitte erwartet, dass die gemachten Zusagen im Kanton Luzern nicht in weiteren Diskussionen stecken bleiben, sondern im Vollzug sichtbar werden – auf den Ämtern und bei jedem einzelnen Baugesuch.
Denn letztlich entscheidet nicht die Strategie über die Zukunft der Landwirtschaft, sondern ihre Umsetzung in der täglichen Praxis.
